Bern: Hartschotterabbau Därliggrat geht mit Marti Holding AG weiter

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Wie der Kanton Bern angibt, erfüllt die Marti Holding AG die Anforderungen für den unterirdischen Abbau von Hartschotter am Därliggrat bei Interlaken am besten.

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Im Jahr 2022 beauftragte das Parlament den Bundesrat, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen. (Archivbild) - Nau.ch

Im Jahr 2019 hat der Grosse Rat eine Änderung des Bergregalgesetzes beschlossen, das seither «Gesetz über das Bergregal und die Sondernutzung des öffentlichen Untergrunds» heisst.

Damit hat er die Nutzung des öffentlichen Untergrunds geregelt.

Wer den öffentlichen Untergrund nutzen will, braucht seit dem 1. August 2020 eine Konzession des Kantons.

Für den unterirdischen Abbau von Hartschotter in den Untergrund des Därliggrats wurden drei Konzessionsgesuche eingereicht.

Projekt der Marti Holding AG erfüllt Vorgaben am besten

Die Bau- und Verkehrsdirektion hat die drei Gesuche unter Beizug von externen Fachleuten geprüft und bewertet.

Das Konzessionsgesuch der Marti Holding AG überzeugt mit klaren Strukturen und Verantwortlichkeiten, einem detaillierten und vertieften Planungsstand, einem ausführlichen Businessplan sowie mit einer eingehenden Auseinandersetzung zu den Chancen und Risiken.

Im weiteren Verlauf des Konzessionsverfahrens führt der Kanton nun mit der Marti Holding AG Verhandlungen über die Konzessionsgebühren sowie über die Terminplanung.

Falls die Konzession erteilt wird, muss für die Umsetzung eine kantonale Überbauungsordnung ausgearbeitet werden.

Möglichst kleine Eingriffe in die Landschaft

Der Abbau des Hartschotters und die Einlagerung von Schüttgut am Därliggrat sollen in einer Tiefe von rund 500 Metern stattfinden.

Die dadurch entstehenden Hohlräume werden wieder aufgefüllt. Durch den unterirdischen Abbau ist der Eingriff in die Landschaft verglichen mit einem offenen Steinbruch minimal.

Oberirdisch sind nur Lüftungsschächte sowie kleinere Betriebsgebäude erlaubt.

Gleisanschluss ist geplant

Der Hauptzugang zur unterirdischen Abbaustelle erfolgt im Westen im Bereich des Kreisels der Verbindungsstrasse Interlaken–Därligen mit direktem Zugang auf die A8.

Zudem ist ein Gleisanschluss vorgesehen.

Um die Auswirkungen des Betriebs auf die Bevölkerung und den Strassenverkehr klein zu halten, soll möglichst viel Aushub- und Auffüllmaterial auf der Schiene transportiert werden.

Hartstein für den Schienen- und Strassenbau in der Schweiz

Hartstein ist für den Bau und den Unterhalt der schweizerischen Verkehrsinfrastrukturen von grosser Bedeutung.

Gemäss einem Bericht des Bundesamtes für Landestopografie lag der Verbrauch von Hartstein in den Jahren 2016 bis 2019 in der Schweiz bei jährlich 2,41 Millionen Tonnen.

Davon entfielen rund 755'000 Tonnen auf den Gleisbau (Gleisschotter) und rund 500'000 Tonnen auf den Strassenbau (Hartsplit für Deckschichten).

Sicherung des jährlichen Bedarfs

Um den jährlichen Bedarf langfristig zu sichern, hat das Bundesamt für Raumentwicklung in einer Studie verschiedene Gebiete für Hartsteinbrüche evaluiert, die ausserhalb des Bundesinventars für Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung liegen.

Gemäss dieser Evaluation ist der Därliggrat eines der wenigen Gebiete in der Schweiz, in denen Hartschotter abgebaut werden kann, ohne das Landschaftsbild zu beeinträchtigen.

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