Baugesuche im Kanton Bern künftig online möglich

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    Im Kanton Bern sollen Baugesuche und Nutzungspläne von den Gemeinden künftig elektronisch behandelt werden. Die Berner Regierung schlägt entsprechende Gesetzesanpassungen vor.

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    Eine vorzeitige B-Bewilligung nach drei Jahren für Ukraine-Flüchtlinge soll es laut Ständeratskommission nicht geben. (Symbolbild) - keystone

    Bislang müssen Baugesuche in Papierform bei der Gemeinde eingereicht werden. Dieses Verfahren erweise sich zunehmend als ineffizient, zumal die gleichen Angaben in mehreren amtlichen Formularen wiederholt werden müssen, schreibt die Regierung in einer Mitteilung vom Freitag.

    Die Baugesetzrevision, die in der Wintersession im Kantonsparlament beraten wird, schafft die rechtliche Voraussetzung, um die elektronische Eingabe von Baugesuchen verbindlich festzulegen. Bereits heute können Baubewilligungsverfahren freiwillig elektronisch eingereicht werden. Rechtlich massgebend war aber die Papierversion.

    Die Revision schafft zudem die gesetzliche Grundlage für die rechtliche Verbindlichkeit elektronischer Nutzungspläne, Richtpläne und Sachpläne. Dies entspreche einem Bedürfnis der Gemeinden sowie der kantonalen Fachstellen.

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