Abstimmungsbotschaft zum Viererfeld/Mittelfeld war korrekt
Das Abstimmungsresultat vom 12. März 2023 bleibt gültig. Die Regierungsstatthalterin des Verwaltungskreises Bern-Mittelland hat zwei Beschwerden abgewiesen.

Wie das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland am Montag, 15. Mai 2023, mitteilte, wurde am 22. März 2023 eine weitere Beschwerde gegen die Abstimmungsbotschaft Viererfeld/Mittelfeld «Kredite für Infrastruktur und Entwicklung» eingereicht.
Die gegnerischen Argumente seien einseitig und unvollständig dargestellt worden, hätten die beschwerdeführenden Personen gerügt.
Eine zuvor eingereichte Beschwerde zu derselben Angelegenheit wurde aufgrund der neuen Beschwerde von der Regierungsstatthalterin Ladina Kirchen als gegenstandslos abgeschrieben.
Gemäss Communiqué habe Kirchen die neuste Beschwerde abgewiesen, da der Gegenposition in den Abstimmungserläuterungen ein ausreichender Umfang eingeräumt wurde.
64,1 Prozent wollen ein neues Quartier auf dem Viererfeld
Der Entscheid des Regierungsstatthalteramts ist noch nicht rechtskräftig und kann ans Berner Verwaltungsgericht weiterzogen werden.
Die Berner Stimmbevölkerung hat sich am 12. März 2023 mit 64,1 Prozent für die Vorlage Viererfeld/Mittelfald ausgesprochen.
Dabei geht es um den Bau eines neuen Quartiers auf dem Viererfeld.