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    Kehrsatz nimmt das Entschädigungsreglement 2025 an

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    Gürbetal,

    Wie die Gemeinde Kehrsatz mitteilt, wurden im Hinblick auf die Neuwahlen die Entschädigungen für die Behördenmitglieder angepasst – erstmals seit 18 Jahren .

    Kehrsatz BE
    Gemeindeverwaltung in Kehrsatz BE. (Symbolbild) - Google Street View

    Bei der Gemeindeversammlung am 17. Juni 2024 wurde das Entschädigungsreglement 2025 mit grossem Mehr angenommen.

    Im Hinblick auf die Neuwahlen wurden die Entschädigungen für die Behördenmitglieder erstmals seit 18 Jahren (2007) angepasst

    Für das Präsidium wird neu eine Entschädigung in Form einer Besoldung für ein Pensum von 30 Stellenprozenten ausgerichtet. Für die Ratsmitglieder wird das Fixum deutlich erhöht.

    Auch die Entschädigungen der Kommissionsmitglieder werden angepasst.

    Den steigenden Anforderungen an die Tätigkeit wird nun Rechnung getragen

    Mit den Anpassungen wird den stetig steigenden Anforderungen an die Behördentätigkeit Rechnung getragen.

    Zudem soll die Tätigkeit zugunsten der Allgemeinheit ansprechend honoriert werden.

    Es wird mit jährlichen Mehrkosten von ungefähr 45'000 Franken gerechnet. Das neue Entschädigungsreglement tritt per 1. Januar 2025 in Kraft.

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