Spitalkosten-Streit zwischen beiden Basel blockiert Vereinbarung
Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission beantragt dem Landrat, den Kanton Basel-Stadt unter Druck zu setzen, bis Basel-Stadt etwas an die Mehrkosten zahlt.

Der Antrag wurde von der Kommission einstimmig verabschiedet, wie aus dem am Mittwoch, 3. Mai 2023, veröffentlichten Kommissionsbericht hervorgeht.
Konkret geht es eigentlich um den Antrag der Regierung um einen vollverantwortlichen Beitritt zur Vereinbarung, die im Sinne der nationalen Solidarität einen finanziellen Ausgleich bei der Finanzierung von Weiterbildungskosten von Assistenzärztinnen und -ärzte zum Inhalt hat.
Gemäss Kommissionsbericht sind 23 Kantone der Vereinbarung beigetreten. Für Baselland würden bei einem Beitritt ein jährlicher Betrag von rund 1,5 Millionen Franken anfallen, der von der Regierung denn auch als Ausgabebewilligung beantragt wird.
Mehrkosten durch Freizügigkeit entstanden
In diesem Betrag sei der Beitrag von Baselland an die Weiterbildungskosten im Universitäts-Kinderspital beider Basel bereits berücksichtigt, heisst es.
Die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission (VGK) sperrt sich in ihrem Bericht nun aber gegen einen Vollbeitritt, respektive versieht diesen mit einem Vorbehalt.
Die Kommission bringt namentlich die Mehrkosten ins Spiel, die dem Kanton Baselland 2014 durch die Freizügigkeit zwischen den beiden Basel bei der Spitalwahl entstanden sind.
Gescheiterte Verhandlungen mit Basel-Stadt
Weil Behandlungen im Universitätsspital Basel teurer sind als im Kantonsspital Baselland, würden für den Kanton Basel-Landschaft höhere Kosten entstehen, heisst es im Kommissionsbericht.
Diese werden mit 2 Millionen Franken jährlich beziffert. Verhandlungen mit Basel-Stadt über einen Ausgleich dieser Mehrkosten seien bislang gescheitert.
Die Kommission schreibt, dass der Kanton Baselland mit einem Beitritt zur Vereinbarung zur Finanzierung ärztlicher Weiterbildungen doppelt belastet werde.
Sie will nun die Abgeltung des vollen Betrags mit dem Vorbehalt verknüpfen, dass der Kanton Basel-Stadt im Gegenzug einen Betrag von rund 0,75 Millionen Franken jährlich als Abgeltung der Mehrkosten der Spitalwahl-Freizügigkeit bezahlt.