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Riehen: Wegfall der Wohnsitzpflicht für Angestellte

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Riehen hebt die Wohnsitzpflicht für Mitarbeitende auf – ein zeitgemässer Schritt, der mehr Flexibilität schafft und Dienstwohnungen neu nutzt.

Riehen
Der historische Dorfkern von Riehen. Das Budget ist ein Problem. - Nau.ch / Werner Rolli

Wie die Gemeinde Riehen mitteilt, hat der Gemeinderat die Aufhebung der Wohnsitzpflicht für Mitarbeitende der Gemeinde beschlossen. Das Personalreglement kann entsprechend geändert werden.

Ehemalige Dienstwohnungen der Gemeinde zum Beispiel in der Musikschule wurden bereits vor Jahren in Räumlichkeiten für Betriebe umgewandelt. Noch bestehende Wohnungen, zum Beispiel in der Schenkelscheune oder im MUKS werden seit längerem nicht mehr genutzt.

Es ist vorgesehen, diese Wohnungen in das Finanzvermögen umzuwidmen und auf dem freien Markt zu vermieten. Aufgrund der heutigen Mobilität von Arbeitnehmern besteht kein Bedarf mehr an Dienstwohnungen.

Mit der Aufhebung der Wohnsitzpflicht wählt Riehen ein zeitgemässes Vorgehen und gleicht seine Praxis an die des Kantons an.

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