Die Kantonspolizei Basel-Stadt hat einen Monat nach Inkrafttreten des neuen Bettelverbots insgesamt 28 Bussen ausgestellt. Die meisten Bettlerinnen und Bettler wissen gemäss Polizeiangaben über die neue Regelung Bescheid.
Basel
In Basel wird das Betteln eingeschränkt. - Keystone

Im Kanton Basel-Stadt ist das Betteln seit dem 1. September stark eingeschränkt. Geahndet werden kann es mit Bussen von 50 bis 100 Franken.

Seit Anfang September hat die Kantonspolizei insgesamt 28 Bussen ausgestellt, wie Toprak Yerguz, Leiter Kommunikation im Basler Justiz- und Sicherheitsdepartement, der Nachrichtenagentur Keystone-SDA auf Anfrage sagte. Die Polizei habe im ersten Monat festgestellt, dass die neue Regelung bei den Bettelnden von Beginn an gut bekannt gewesen sei.

Ob wegen der neuen Regelung weniger Bettlerinnen und Bettler in Basel unterwegs sind, ist gemäss Yerguz unklar. «Gefühlt hat sich die Zahl der Bettelnden verringert, allerdings hat sich diese Tendenz bereits vor Inkrafttreten abgezeichnet.» Unter anderem sei dies darauf zurückzuführen, dass die Polizei die Bettelnden bereits seit dem Juni über die geplante neue Regelung informiert habe.

Das Betteln in «aufdringlicher oder aggressiver Art und Weise» wird seit einem Monat mit einer Busse 100 Franken bestraft. Für das Betteln an neuralgischen und besonders sensiblen Örtlichkeiten gibt es eine Busse von 50 Franken. Das betrifft unter anderem in einem Umkreis von fünf Metern Ein- und Ausgänge von Bahnhöfen sowie von Einkaufsläden, Banken, Poststellen, Restaurants, Kulturinstitutionen, öffentlichen Gebäuden und die Umgebung von ÖV-Haltestellen sowie von Spielplätzen.

Der Grosse Rat hatte sich letzten Juni für scharfe gesetzliche Einschränkungen der Bettelei ausgesprochen. Auf eine Wiedereinführung der 2019 aufgehobenen pauschalen Bettelverbots, wie das der Grosse Rat eingefordert hatte, konnte die Regierung wegen eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) gegen ein generelles Verbot im Kanton Genf nicht eingehen.

Die Gruppe Demokratische Juristinnen und Juristen Basel will das eben erst in Kraft getretene neue Bettelverbot wieder aufheben lassen - sie hat beim Bundesgericht eine Beschwerde gegen den Kanton eingereicht. Die Beschwerde richtet sich gegen die Bestimmungen des Übertretungsstrafgesetzes, die gegen das Bundes- und Völkerrecht sowie gegen das kantonale Verfassungsrecht verstossen würde.

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