Die Forderungen der letzten November von der Basler Stimmbevölkerung angenommenen Initiative «Ja zum echten Wohnschutz» treten per 28. Mai 2022 in Kraft.
Die Altstadt von Basel
Die Altstadt von Basel. - Keystone

Die Forderungen der im letzten November von der Basler Stimmbevölkerung angenommenen Initiative «Ja zum echten Wohnschutz» treten per 28. Mai 2022 in Kraft. Die Basler Regierung hat die entsprechenden Ausführungsbestimmungen verabschiedet, wie sie am Dienstag, 26. April 2022, mitteilte.

Mit den neuen Bestimmungen seien Mieterinnen und Mieter künftig besser vor Verdrängung durch Kündigung und Mietzinserhöhungen geschützt, heisst es weiter. Vorzeitige Sanierungen und preistreibende Renovationen würden unattraktiver.

Besserer Mieterschutz als im revidierten Raumfördeurngsgesetz

Die ausformulierte Gesetzesinitiative des Basler Mieterinnen- und Mieterverbandes war am 28. November mit einem Ja-Stimmenanteil von 53,1 Prozent angenommen worden. Sie sieht einen griffigeren Mieterschutz vor als der Grosse Rat mit der Revision des Wohnraumfördergesetzes im vergangenen Juni beschlossen hatte.

Die angenommene Initiative sieht unter anderem bei einer Leerstandsquote von unter 1,5 Prozent bei Sanierung, Umbau, Abbruch und Ersatzneubau von Wohnraum eine zusätzliche Bewilligungspflicht mit Mietzinskontrollen vor.

Zudem erhalten die Mieterinnen und Mieter nach einer Sanierung oder einem Umbau das Recht, in die Liegenschaft zurückzukehren. Auch eingeführt wird überdies eine Bewilligungspflicht für die Erstellung von Stockwerkeigentum bei bereits gebauten Liegenschaften mit vier oder mehr Wohnungen.

Neue Kontrollregelung bezüglich Mietzinsaufschlags

Neu wird bei geschützten Wohnungen ein allfälliger Mietzinsaufschlag als Folge einer Sanierung oder eines Umbaus während fünf Jahren kontrolliert. Der maximale Mietzinsaufschlag wird von der paritätisch zusammengesetzten Wohnschutzkommission definiert.

Ist die Eigentümerschaft bereit, für die konkreten Mietzinsaufschläge eine vorgegebene Bandbreite zu akzeptieren, so kann sie das vereinfachte Wohnschutz-Bewilligungsverfahren durchlaufen, heisst es weiter. Dies allerdings nur, wenn die Sanierung oder der Umbau im bewohnten Zustand erfolgt.

Auch definiert die Verordnung, in welchen Fällen besonders wertvolle ökologische Massnahmen, die die Belastungen beim Bauen reduzieren, überwälzt werden können.

Der Kanton will gemäss Communiqué die Auswirkungen der neuen Ausführungsbestimmungen laufend analysieren.

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