Stadt Basel

Neue Verordnung zur Stellenmeldepflicht in Basel

Nau.ch Lokal
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Basel setzt per 1. März 2026 eine neue Verordnung zur Kontrolle der Stellenmeldepflicht in Kraft. Zuständig ist neu das Regionale Arbeitsvermittlungszentrum.

Das Birsigviadukt in Basel ist eines von drei Viadukten in Basel. Das Birsigviadukt wurde von 1857 bis 1858 erbaut und wurde damals von Zügen befahren.
Das Birsigviadukt in Basel ist eines von drei Viadukten in Basel. Das Birsigviadukt wurde von 1857 bis 1858 erbaut und wurde damals von Zügen befahren. - Nau.ch / Werner Rolli

Wie die Stadt Basel berichtet, hat der Gemeinderat die Verordnung über die Kontrolle und Finanzierung der Stellenmeldepflicht erlassen und per 1. März 2026 in Kraft gesetzt. Die neue Verordnung benennt das Regionale Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) als die für die Kontrolle zuständige Behörde und regelt dessen Untersuchungskompetenzen.

Nach knapp zwei Übergangsjahren wird damit auch die gewünschte Transparenz für Unternehmen geschaffen, die der Meldepflicht unterliegende Stellen ausschreiben müssen. Gegenüber der bisherigen Art und Weise, wie diese Kontrolle der Stellenmeldepflicht in Basel-Stadt durchgeführt wird, ändert sich mit der neuen Verordnung nichts.

Die Kontrolle der Stellenmeldepflicht und deren Finanzierung war bis Ende 2023 auf Bundesebene geregelt. Die entsprechenden Erlasse waren befristet.

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