Neue Gebührenverordnung für Nutzung des öffentlichen Raums in Basel

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    Basel,

    Der Kanton Basel-Stadt will die Abgeltung von Gebühren für die Nutzung des öffentlichen Raums neu regeln.

    Stadt Basel Niki Reiser
    Die Stadt Basel. - Keystone

    Der Kanton Basel-Stadt will die Abgeltung von Gebühren für die Nutzung des öffentlichen Raums neu regeln. Die Regierung hat am Dienstag eine entsprechende Verordnung in die Vernehmlassung geschickt.

    Die neue Gebührenverordnung solle die Grundlagen zur Nutzung des öffentlichen Raums vereinfachen und transparenter gestalten, teilte die Basler Regierung mit. Neu ist unter anderem, dass die Nutzung des öffentlichen Raums beispielsweise für Boulevardrestaurants in Wohnquartieren um 25 Prozent günstiger sein soll als in der Innenstadt - sofern die Nutzer von der privilegierten Lage im Stadtzentrum profitieren können.

    Für die Boulevardnutzung werden also künftig 80 beziehungsweise 60 Franken pro Quadratmeter und Jahr erhoben. Die Regierung legt in ihrer Mitteilung Wert auf die Feststellung, dass die Stadt Basel damit im Vergleich mit Zürich Bern und Luzern ein billiges Pflaster bleiben wird.

    Ansonsten enthält die neue Verordnung vor allem formelle Neuregelungen. So soll künftig zwischen Nutzungs- und Bewilligungsgebühren unterschieden werden. Auch werden die Voraussetzungen für den Gebührenerlass für bestimmte Veranstaltungen neu geregelt. In Franken und Rappen werde sich für die Nutzer des öffentlichen Raums nicht viel ändern, heisst es in der Mitteilung.

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