Maskentragpflicht ab 1. Primarklasse im Kanton Basel-Stadt

Die Lage an den Schulen bleibe angespannt und die Massnahmen hätten zum Ziel, dass die Schulen auch weiter offenbleiben könnten, teilte die Basler Regierung am Dienstag mit.
Ab dem 3. Januar müssen neu sämtliche Schülerinnen und Schüler ab der 1. Primarschulklasse eine Maske tragen. Ausnahmen bestehen für Personen, die nachweisbar beispielsweise aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können. Für Lehr- und Fachpersonen an den Schulen sowie für Mitarbeitende in Kindertagesstätten gilt die Maskenpflicht weiterhin.
Neu sind die Pooltests an den Schulen obligatorisch. Im Falle eines positiven Poolergebnisses sind auch die Nachtests für alle obligatorisch, wie es weiter in der Mitteilung heisst. Wer sich bei einem positiven Pooltest nicht testen lässt, muss in Quarantäne. Zudem kann die generelle Verweigerung der Teilnahme an den Tests gemäss Mitteilung auch gebüsst werden.
Die Massnahmen sind bis zum 31. Januar 2022 befristet.
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