Gemeinderat führt eigenes Reglement für Strassenkunst ein
Ab 1. Januar 2026 regelt Riehen Auftrittszeiten, Lautstärke und Abstände für Strassenmusik und -kunst. Geldsammlungen bleiben erlaubt.

Wie die Gemeinde Riehen berichtet, hat der Gemeinderat erstmals ein eigenes Reglement für Strassenmusik und Strassenkunst für Riehen verabschiedet. Die entsprechende Verordnung des Kantons hat in der Gemeinde keine Gültigkeit, weshalb eine eigene Regelung sinnvoll ist.
Mit der Neuregelung werden die Interessen von Kunstschaffenden, Anwohnenden und Geschäften im Dorf in Einklang gebracht. Darbietungen bleiben weiterhin erlaubt, eine Geldsammlung ist zulässig. Auftritte dürfen jeweils zur vollen Stunde beginnen und maximal 30 Minuten dauern.
Die generellen Spielzeiten orientieren sich an den Ladenöffnungszeiten, werktags zwischen 9 und 18.30 Uhr, an verkaufsoffenen Sonntagen von 13 bis 18.30 Uhr. Eine Mittagsruhe gilt von 11.30 bis 14 Uhr.
Musik soll in moderater Lautstärke erfolgen. Darbietende dürfen künftig einmal pro Halbtag am selben Ort auftreten, zudem ist ein Abstand zu Geldautomaten, Ein- und Ausgängen einzuhalten. Bei Verstössen kann nun die Kantonspolizei Wegweisungen aussprechen. Das neue Reglement tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.






