Wegen der vom Bundesrat beschlossenen Lockerungen der Pandemie-Schutzmassnahmen können in Basel Floh- und Neuwarenmärkte ab dem 1. März wieder stattfinden. Erlaubt sind zudem Stände mit Non-Food-Artikeln auf Quartiermärkten.
Strassenbahn und Flexity Text
Blick auf die Stadt Basel. (Symbolbild) - Keystone

Ab dem 18. Januar war der Verkauf von Gütern, die nicht zur Deckung des täglichen Bedarfs dienen, auch auf Märkten verboten. Mit den am 24. Februar angekündigten Lockerungen können solche Märkte ab dem 1. März wieder stattfinden, wie das Basler Präsidialdepartement am Freitag mitteilte.

Das betrifft in Basel namentlich die Flohmärkte auf dem Barfüsser- und dem Petersplatz sowie den Neuwarenmarkt auf dem Barfüsserplatz. Diese werden mit begrenzter Zulassung, wie es heisst, wieder erlaubt. Darüber hinaus können auch auf den diversen Quartiermärkten wieder Non-Food-Artikel angeboten werden.

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