Stadt Basel

Drei Tage «Gässle» in Basel

Kanton Basel-Stadt
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Basel,

Von Montagmorgen, 7. März, 4 Uhr bis Donnerstagmorgen, 10. März 2022, 4 Uhr ist in der Basler Innenstadt durchgehend das «Gässle» erlaubt.

Kleine und grosse Basler Fasnächtler bereiten sich  am Fasnachtsdienstag aufs «Gässle» vor. (KEYSTONE/Gian Ehrenzeller)
Kleine und grosse Basler Fasnächtler bereiten sich am Fasnachtsdienstag aufs «Gässle» vor. (KEYSTONE/Gian Ehrenzeller) - sda - KEYSTONE/GIAN EHRENZELLER

Gemeinsam mit dem Fasnachts-Comité hat der Regierungsrat unter Berücksichtigung der geltenden Corona-Vorschriften die Rahmenbedingungen für die Fasnacht 2022 bestimmt.

Im Zentrum stehen dieses Jahr die Aktiven: Nach zwei Jahren Unterbruch können sie trotz der Pandemie den Geist der Fasnacht aufleben lassen. Vermieden werden soll hingegen ein grosser Publikumsauflauf.

Die Fasnacht 2022 konzentriert sich auf das «Gässle». Dieses ist während 72 Stunden von Montagmorgen, 7. März, 4 Uhr bis Donnerstagmorgen, 10. März, 4 Uhr durchgehend erlaubt.

Die Lichter werden für einen eingeschränkten Morgenstreich pünktlich gelöscht. Das «Gässle» verläuft unorganisiert ohne festen Routenplan, es gibt keinen Umzug mit festgelegter Marschroute.

Verpflegung auf dem Münsterplatz sichergestellt

Trommler und Pfyffer, Gugge-Musiken und auch Laternen können die Innenstadtstrassen und -plätze bespielen. Schnitzelbänggler können im Innenbereich unter Beachtung der Covid-Schutzmassnahmen auftreten.

Ein Schutzkonzept für die Laternenausstellung hat das Fasnachts-Comité eingereicht. Damit wäre die Ausstellung und die Verpflegung auf dem Münsterplatz sichergestellt.

Nach zwei Jahren Unterbruch können die Aktiven trotz der Pandemie den Geist der Fasnacht wiederaufleben lassen. Der Regierungsrat und das Fasnachts-Comité sind sich bewusst, dass dies wegen der Corona-Vorschriften nicht für alle gleichermassen gilt.

Dass zum Beispiel die Wagen-Cliquen und die Chaisen nicht in angestammter Form Fasnacht machen können, ist sehr bedauerlich.

Betrieb des öffentlichen Verkehrs

Der Verkehr in der Innenstadt wird, wie üblich an der Fasnacht, umgeleitet. Insbesondere für den öffentlichen Verkehr gelten die unten aufgeführten Zeiten der Umleitung.

Montag von Betriebsbeginn bis circa 9 Uhr und von circa 13 Uhr bis Betriebsschluss; Dienstag und Mittwoch von Betriebsbeginn bis circa 6 Uhr und von circa 13 Uhr bis Betriebsschluss; Donnerstag von Betriebsbeginn bis circa 6 Uhr.

Weil der Regierungsrat einen grossen Publikumsauflauf vermeiden will, werden BVB und BLT keine Frühfahrten am Morgenstreich und keine Nachtfahrten in allen drei Nächten anbieten.

Die Fahrpläne während der Fasnacht werden von den Verkehrsbetrieben noch separat kommuniziert. Die Baustellen werden gesichert.

Gastronomie mit Schutzmassnahmen geöffnet

Für Restaurants und Beherbergungsbetriebe gelten von Montag bis Mittwoch angepasste Öffnungszeiten von 5 bis 1 Uhr. Betriebe mit permanent verlängerten Öffnungszeiten gemäss ihrer Betriebsbewilligung können entsprechend länger geöffnet bleiben. Es werden keine Ausnahmebewilligungen für verlängerte Öffnungszeiten erteilt.

Die Cliquen-Keller können ebenfalls von 5 bis 1 Uhr offenbleiben, sind aber nur für Mitglieder zugänglich. Auch Verkaufsstände im Aussenbereich auf privatem und öffentlichem Grund sowie auf den Boulevardflächen werden mit diesem Zeitrahmen bewilligt.

Gelegenheits- und Festwirtschaftsbewilligungen werden nur für den Aussenbereich erteilt. Im Innenbereich der Gastronomiebetriebe und der Cliquen-Keller gelten die Covid-Vorschriften gemäss Bundesrecht.

Um den Zugang für die Aktiven in die Gastronomiebetriebe zu vereinfachen, arbeiten der Wirteverband, die Verwaltung und das Fasnachts-Comité gemeinsam an einer Bändeli-Lösung, analog dem Vogel-Gryff.

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