Die Waldbrandgefahr im Kanton Basel-Stadt ist weiterhin erheblich.
Feuer
Das Feuerverbot gilt auch an Feuerstellen. (Symbolbild) - Keystone

Das Amt für Wald beider Basel ruft die Bevölkerung erneut zum vorsichtigen Umgang mit Feuer auf und dankt bereits jetzt für die Disziplin. Die lokale Waldbrandgefahr kann von der generellen Waldbrandgefahr abweichen.

Insbesondere auf Feldern und Wiesen sowie in stark sonnenexponierten Wäldern ist sie tendenziell grösser. Bei zunehmendem Wind oder in Lagen mit einem grossen Anteil dürrer Vegetation nimmt die Waldbrandgefahr zu.

Deshalb gilt ein bedingtes Feuerverbot im Wald, in Waldesnähe und im Freien. Feuer sind nur auf fest eingerichteten Feuerstellen erlaubt, jeweils mit der angebrachten Vorsicht.

Es besteht die Gefahr, dass aufgrund weggeworfener Raucherwaren, Funkenflug eines Grillfeuers Brände entstehen.

Folgende Verhaltenshinweise sind zu beachten:

Feuer nur in fest eingerichteten Feuerstellen entfachen

Feuer jederzeit unter Kontrolle halten

• Funkenwurf sofort löschen

Feuer vor dem Verlassen der Feuerstelle vollständig löschen

• Bei starkem oder böigen Wind auf Feuer verzichten

• Keine Raucherwaren wegwerfen

• Kein Waldrestholz nach einer Schlagräumung verbrennen

• Das Steigenlassen von Himmelslaternen ist grundsätzlich verboten.

In Basel-Landschaft gilt ebenfalls Waldbrandgefahrenstufe 3 und somit die gleichen Massnahmen wie im Kanton Basel-Stadt.

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