Baselbieter Sonderpädagogik erhält neue Organisation

Mit den Änderungen des Bildungsgesetzes will die Baselbieter Regierung unter anderem die Kosten der speziellen Förderung und der Sonderschulung stabilisieren, administrativen Abläufe vereinfachen und den Regelunterricht stärken.
So soll die spezielle Förderung an den Schulen gezielter und flexibler eingesetzt werden. Schulen entscheiden künftig selber, ob die finanziellen Mittel primär für integrative oder separative spezielle Förderung eingesetzt werden. An den Kleinklassen wird festgehalten.
«Mit der Vorlage wollen wir auch dem Abklärungswahn einen Riegel schieben. Denn Tatsache ist, dass Kinder sich unterschiedlich schnell entwickeln - das ist normal», sagte Bildungsdirektorin Monica Gschwind (FDP).
Nach der Rückweisung des Geschäfts im 2014 an die Regierung, zeigte sich der Landrat am Donnerstag im Congress Center Basel grundsätzlich sehr zufrieden mit der neuen Vorlage - die Schlussabstimmung findet erst bei der zweiten Lesung am 11. Juni statt.
Zuvor hatte die Bildungs-, Kultur- und Sportkommission an 13 Sitzungen über ein Jahr über das Geschäft beraten. Sämtliche Fraktionen befürworteten grundsätzlich die Vorlage der Regierung bzw. die Änderungsvorschläge der vorberatenden Kommission. So will die Kommission im Gegensatz zur Regierung, dass die Zuweisung in eine Privatschule auf Primarstufe weiterhin möglich ist.
Kritik wurde nur vereinzelt laut. So sprach sich die SP-Sprecherin gegen die «Integration eines Kindes in den Regelunterricht um jeden Preis» aus. Im Zentrum solle das Kindeswohl stehen - und in gewissen Situationen bringe der Besuch einer Privatschule mehr als jede Massnahme an einer öffentlichen Schule, sagte die Votantin der SP.
Drei Änderungsanträge aus den Reihen der SVP scheiterten deutlich. Unter anderem forderte eine SVP-Landrätin, dass Angebote der öffentlichen Schulen des Kantons und der Gemeinden bei der speziellen Förderung gegenüber Privatschulen nicht Vorrang haben müssen.
Künftig werden den Schulen Lektionen-Pools zugewiesen, die im Verhältnis zur Anzahl Schülerinnen und Schüler stehen. Dabei werden Förderangebote für Fremdsprachige separat in einem Pool ausgewiesen. Die vorgesehenen Lektionen-Pools müssen nicht ausgeschöpft werden. Die Pools sollen alle fünf Jahre überprüft und bei Bedarf angepasst werden.
Für die spezielle Förderung auf Sekundarstufe sowie die Sonderschulung rechnet der Kanton mit Kosten von rund 70 Millionen Franken pro Jahr. Für die Finanzierung der speziellen Förderung auf Primarstufe sind die Gemeinden zuständig.
Auslöser der Reform war das Ja der Baselbieter Bevölkerung von 2010 zum Beitritt zum Sonderpädagogik-Konkordat. Eine erste Umsetzungs-Vorlage wurde 2014 von FDP und SVP gekippt. Der Landrat hatte sie mit 45 gegen 33 Stimmen bei zwei Enthaltungen zurück an die Regierung gewiesen. Damals war vor allem die integrative Schulung von Kindern mit besonderem Förderungsbedarf als Gefahr für das Bildungsniveau der ganzen Klasse kritisiert worden. Die Rechte fürchtete zudem Kosten.
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