Stadt Basel

Basel: Vier Unbekannte rauben Mann (21) brutal aus – zwei Festnahmen

Am Freitag wurde ein Mann (21) bei einem Raubüberfall auf der Mittleren Brücke in Basel verletzt.

Basel Sommer
Auf der Mittlere Brücke in Basel wurde ein Mann bei einem Raub verletzt. - Keystone

Am Freitag, um circa 2 Uhr, haben vier Unbekannte auf der Mittleren Brücke einen 21-jährigen Mann beraubt und verletzt. Die Sanität der Rettung Basel-Stadt brachte den Geschädigten zur Behandlung ins Spital.

Den bisherigen Ermittlungen der Kriminalpolizei der Staatsanwaltschaft zufolge befand sich der Geschädigte auf dem Nachhauseweg, als er auf der Mittleren Brücke von vier Unbekannten angesprochen wurde.

Einer der Männer forderte ihn auf, das Mobiltelefon und das Portemonnaie herauszugeben. Als sich der Geschädigte weigerte, wurde er mit Körpergewalt angegangen. Den Tätern gelang es in der Folge, das Mobiltelefon und das Portemonnaie zu rauben.

Anschliessend flüchteten zwei der Täter in Richtung Münsterplatz und zwei weitere in Richtung Blumenrain. Die Kantonspolizei Basel-Stadt konnte kurz darauf am Barfüsserplatz zwei Tatverdächtige anhalten und festnehmen.

Die Kantonspolizei sucht Zeugen

Bei den Festgenommenen handelt es sich um einen 27-jährigen und einen 18-jährigen afghanischen Staatsangehörigen.

Gesucht werden: Erster Unbekannter, männlich, ca. 170 bis 175 cm gross, orientalischer Typ, Dreitagebart, trug einen Schal, sprach Afghanisch. Zweiter Unbekannter, männlich, orientalischer Typ, hellbraune Haare, trug eine schwarz-blaue Trainerjacke, sprach Afghanisch.

Personen, die sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich mit der Kriminalpolizei der Staatsanwaltschaft, Tel. 061 267 71 11, oder mit der nächsten Polizeiwache in Verbindung zu setzen.

Kommentare

User #3252 (nicht angemeldet)

Die Eltern sollen bitte eine Anzeige machen gegen die Behörden wo das hier zulassen. Nur so wird sich was ändern.

User #3303 (nicht angemeldet)

Raub ist eine Katalogtat nach Art. 66a Abs. 1 StGB, weshalb eine zwingende obligatorische Landesverweisung zu erfolgen hat. Ausnahme: es liegt ein schwerer persönlicher Härtefall vor.

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