Basel-Stadt geht restriktiver gegen eingereiste Bettelnde vor. Künftig fordert die Kantonspolizei sie zum Verlassen des Landes auf.
Eingereiste Bettelnde Passant Strasse
Eingereiste Bettelnde werden in Basel-Stadt künftig zum Verlassen des Landes aufgefordert. (Symbolbild) - keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • In Basel-Stadt werden eingereiste Bettelnde künftig zum Verlassen des Landes aufgefordert.
  • Die erste Ansprache erfolgt mündlich durch die Kantonspolizei.
  • Gegebenenfalls erfolgt eine offizielle Verfügung durch das Migrationsamt.

Eingereiste, bettelnde Menschen können aufgrund aktueller Rechtsprechung vom Migrationsamt zum Verlassen des Landes aufgefordert werden. Basel-Stadt habe den rechtlichen Rahmen bislang anders und weniger restriktiv interpretiert als andere Kantone. Nach dem Bundesgerichtsentscheid vom 13. März 2023 sei die Handhabe jedoch angepasst worden.

Dies erklärte ein Sprecher des Justiz- und Sicherheitsdepartements (JSD) auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Mit Blick auf das neue Vorgehen habe sich der Kanton mit anderen Städten und dem Staatssekretariat für Migration (SEM) abgesprochen.

Kein Zusammenhang mit Bettelverbot

Das besagte Bundesgerichtsurteil bezieht sich auf eine Beschwerde gegen das im September 2021 eingeführte Basler Bettelverbot. Die neue Praxis des Kantons habe aber nichts mit dem Bettelverbot zu tun. Vielmehr gehe es darum, dass mit dem Urteil schwarz auf weiss die Bestimmungen zum Aufenthalt der Bettelnden festgehalten seien.

Eingereiste Kantonspolizei Basel-Stadt
Die Kantonspolizei wird künftig aktiv auf eingereiste Bettelnde zugehen. - keystone

Gestützt auf das Urteil könnten Bettelnde aus EU- und EFTA-Staaten als rechtswidrige anwesende Personen betrachtet erden. Dies gelte, wenn sie weder als Arbeitnehmende, Selbstständigerwerbende oder Dienstleistungsempfänger wie etwa als Touristen eingereist seien.

Im Sinne des Freizügigkeitsabkommens müssen Eingereiste über genügend finanzielle Mittel für den Aufenthalt in der Schweiz oder eine Arbeitsstelle verfügen.

Eingereiste Bettler erhalten mündliche Aufforderung

Ist dies nicht der Fall, sind eingereiste Personen verpflichtet, die Schweiz zu verlassen. Dies teilte das JSD am Freitag, dem 7. Juli 2023, mit. Deshalb fordert künftig die Kantonspolizei bei Personenkontrollen die Bettler zuerst mündlich auf, das Land zu verlassen.

Erst wenn sie dieser Aufforderung nicht nachkommen, würden die betroffenen Personen laut JSD per Verfügung vom Migrationsamt weggewiesen. Die Polizei werde die angepasste Praxis «mit Augenmass» umsetzen.

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