Basel-Stadt: Mehr Lohn soll Polizisten motivieren
Der Kantonspolizei Basel-Stadt fehlen immer mehr Polizistinnen und Polizisten. Mit einer Lohnerhöhung soll der Beruf nun wieder attraktiver gemacht werden.

Das Wichtigste in Kürze
- Auch die Kantonspolizei Basel-Stadt ist vom Fachkräftemangel betroffen.
- Um den Beruf wieder attraktiver zu machen, wurde nun eine Arbeitsmarktzulage bewilligt.
- Dies ermöglicht eine Lohnerhöhung von bis zu 400 Franken pro Polizistin oder Polizist.
Die Kantonspolizei Basel-Stadt hat ein Personalproblem: So waren zum Jahresende 2022 circa 80 Vollzeitstellen unbesetzt. Nun stellt die Polizeileitung sowie die Sicherheitsdiskussion geplante Massnahmen vor, um die Abwanderung aus dem Berufsfeld abzubremsen.
Eine erste Massnahme, um den Beruf attraktiver zu machen, ist eine Lohnerhöhung. Mittels einer Arbeitsmarktzulage für die 770 bisherigen Polizisten erhält die einzelne Person bis zu 400 Franken mehr pro Monat. Die Zulage rund um die Sicherheitsdirektorin Stephanie Eymann (LPD) und Kommandant Marin Roth ist auf drei Jahre befristet.
Zulage ist bereits in Kraft
Eingeführt wurde diese Zulage per 1. März 2023 und läuft somit bereits. Um dies zu finanzieren, hat die Regierung beim Grossen Rat einen Nachtragskredit beantragt. Dies, da die Mehrkosten nicht im ordentlichen Budget 2023 enthalten sind.
Für dieses Jahr geht es um rund 2,8 Millionen Franken. Die Massnahme wird in den nächsten drei Jahren insgesamt rund 10,3 Millionen Franken kosten.
Die Finanzkommission des Grossen Rats hat die Kreditanfrage begutachtet und empfiehlt zur Annahme. Wie aus einem Bericht hervorgeht, erkenne man die «dringende Notwendigkeit» des Nachtragskredits.
Gleichzeitig wird jedoch auch Kritik am Justiz- und Sicherheitsdepartement geübt: «Die Problematik des Unterbestandes bei der Kantonspolizei ist kein neu auftretendes Phänomen», wie sich eine Kommissionsminderheit äussert.
Es wird hinterfragt, weshalb die Lohnerhöhung nicht bereits im ordentlichen Budget 2023 eingeplant wurde. Dabei sei die «Dringlichkeit eines Nachtragskredits nicht für alle Mitglieder der Finanzkommission ersichtlich.»
Theoretisch ist dies nur die Annahme der Lohnerhöhung für 2023 via Nachtragskredit. In den Jahren darauf wird dies über den ordentlichen Budgetprozess beantragt. Es ist jedoch unwahrscheinlich, dass der Grosse Rat die Mittel wieder streichen wird.