Steuerpflichtige im Kanton Basel-Stadt bekommen wegen des Virus mehr Zeit für das Ausfüllen der Steuererklärung. Abgegeben werden muss diese erst Ende Mai.
Steuererklärung
Im Kanton Basel-Land wird der Abgabetermin Steuererklärung verschoben. - Keystone

Steuerpflichtige müssen in Basel-Stadt vorübergehend nicht an die Steuererklärung denken. Dies gab die Steuerverwaltung in einer Mitteilung am Donnerstag bekannt. Bis Ende Mai würden weder Mahnungen verschickt noch Gebühren erhoben für verspätet eingereichte Steuererklärungen. Veranlagungsverfügungen würden dagegen weiterhin versandt.

Kulant zeigt sich die Steuerverwaltung des Stadtkantons auch gegenüber Steuerpflichtigen, die mit der aktuellen Krise ihre Steuern nicht bezahlen können. Bei definitiven Steuerrechnungen könne ein Stundungsgesuch eingereicht werden, welches der Situation angepasst überprüft werde. Stundungen würden kulant gewährt, hält die Steuerverwaltung fest.

Nicht verzichten kann die Steuerverwaltung auf Verzugszinsen. Bei diesen handle es sich um eine gesetzliche Vorgabe, heisst es in der Mitteilung. Was Betreibungen betrifft, gilt auch in Basel-Stadt die vom Bundesrat verfügte landesweite Regelung. Demnach werden Schuldnerinnen und Schuldner bis anfangs April nicht betrieben.

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