Basel-Stadt erhöht Mietgrenzwerte für Sozialhilfebeziehende
Das Basler Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt (WSU) passt die Mietgrenzwerte und die Vermögensfreibeiträge für Bezüger von Sozialhilfe an.

Aufgrund der Teuerung und der Erhöhung des Referenzzinssatzes passt das Basler Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt (WSU) die Mietgrenzwerte und Vermögensfreibeträge für Bezieherinnen und Bezieher von Sozialhilfe an.
Wegen der zu erwartenden Mietzinserhöhungen zieht der Kanton bei den Mietzinsgrenzwerten nach, wie das WSU am Donnerstag mitteilte.
Deshalb werde der Mietgrenzwert für Einpersonenhaushalte von bisher 770 Franken auf neu 880 Franken erhöht. Für Zweipersonenhaushalte werde er von 1070 auf neu 1210 Franken erhöht und für Dreipersonenhaushalte von 1350 auf neu 1390 Franken.
Damit könne verhindert werden, dass immer mehr Sozialhilfebezügerinnen und -bezüger die Wohnungsmieten aus ihrem Grundbedarf mitfinanzieren müssten, heisst es.
Vermögensfreibeträge werden gemäss Communiqué angepasst
Ab 1. Januar 2024 werde für Einzelpersonen ein Vermögensfreibetrag von 8000 Franken gelten, 16'000 Franken für Ehepaare und je 4000 Franken für minderjährige Kinder. Pro unterstütztem Haushalt ist der Vermögensfreibetrag auf maximal 20'000 Franken beschränkt.
Das entspricht der ursprünglich befristeten Anpassung während der Covid-19-Pandemie. Vor der Pandemie war den unterstützten Personen ein Vermögensfreibetrag von 4000 Franken für Einzelpersonen respektive 8000 Franken für Ehepaare und von je 2000 Franken für minderjährige Kinder zugestanden worden.