Basel: Prüfungskommission richtet Empfehlungen an Regierungsrat

Die GPK stellt vorab fest, dass Regierungsrat, Verwaltung und Gerichtsbehörden auch im vergangenen Jahr überwiegend gute Arbeit geleistet haben, wofür ihnen die Kommission ausdrücklich dankt.
Die GPK stellt jedoch auch mehrfach Handlungsbedarf fest. Insgesamt richtet die GPK in ihrem Jahresbericht 2021 23 Erwartungen und 19 Empfehlungen an den Regierungsrat.
Digitalisierung harzt
Die Digitalisierung durchdringt den Alltag, und ein guter digitaler Service Public ist ein Standortfaktor. Der Regierungsrat hat die Digitalisierung zu einem seiner Legislatur-Schwerpunkte erhoben.
Die GPK muss erhebliche strukturelle und Führungsdefizite feststellen, welche den digitalen Wandel kompromittieren. So hat die zentrale Informatik-Behörde IT BS nur Dienstleistungscharakter, aber keine Durchsetzungskompetenz gegenüber den sieben Departementen.
Anhaltende Informatik-Alleingänge in den einzelnen Departementen bedeuten jedoch Risiken, Einschränkungen und Mehrkosten. Zudem werden von der Finanzkontrolle monierte Schwächen nicht behoben – selbst bei wiederholten Mahnungen bleiben Sanktionen aus.
Überdies dauern IT-Projekte oft länger und werden teurer als anfangs geschätzt, wobei der Grosse Rat zumeist nichts dazu zu sagen hat. Die GPK fordert daher jetzt vom Regierungsrat einen Effort für die Digitalisierung.
Fernwärmeausbau könnte Geschäftsmodell Infrastruktur überfordern
Für die langfristige Koordination aller kantonaler Baustellen hat Basel-Stadt das «Geschäftsmodell Infrastruktur» (GMI) etabliert.
Im Hinblick auf den vom Grossen Rat beschlossenen Fernwärme-Ausbau in den kommenden fünfzehn Jahren hat die GPK das GMI erneut unter die Lupe genommen und festgestellt, dass technische Zwänge seitens der Fernwärme die GMI-Koordinationsmöglichkeiten limitieren.
So musste sie erfahren, dass bestenfalls die Hälfte, schlimmstenfalls aber nur 15 Prozent des Fernwärme-Leitungsausbaus mit anderen planbaren Baustellen, beispielsweise Kanalisationssanierungen oder Tramschienenersatz, koordinierbar sind.
Die GPK verlangt, dass die IWB und alle anderen Beteiligten das GMI so nutzen, dass Beeinträchtigungen für Bevölkerung und Wirtschaft minimiert werden.
Risikomanagement optimierbar
Mit Verspätung hat das Risikomanagement des Regierungsrates erste Form angenommen. Dabei werden parallel zwei Risiko-Portfolios geführt: Eine mit finanziellem Schaden-Fokus beim Finanzdepartement und eine zweite mit Fokus auf Personen- und Sachschäden bei der Kantonalen Krisenorganisation (KKO), die im Justiz- und Sicherheitsdepartement angesiedelt ist.
Angesichts der unterschiedlichen Portfolios liegt aus Sicht der GPK kein konsolidierter Gesamtblick auf alle Risiken vor. Für die GPK sind bei der Überarbeitung des Risikomanagements einheitliche Prozesse und eine klare Verantwortung unerlässlich.
Die GPK hält zudem die Kommunikation der Risiken gegenüber der Bevölkerung für verbesserungsfähig, insbesondere zu den Möglichkeiten angemessener Vorsorge.
Verwaltung an der Belastungsgrenze
Zunehmende Aufgaben und Entwicklungen in der Gesellschaft bringen die Verwaltung in einzelnen Bereichen an den Anschlag, namentlich im sozialen und im Ordnungsbereich.
So liegen die Betreuungsquoten im Kinder- und Jugenddienst (KJD) und im Amt für Erwachsenenschutz und Beistandschaften (ABES) über nationalen Empfehlungen.
Bei der Kantonspolizei machen zudem eine Häufung von Demonstrationen und die 24-Stunden-Gesellschaft den Arbeitsplatz immer unattraktiver. Die GPK erwartet, dass der Regierungsrat Massnahmen zur Entlastung ergreift.
Personalaufstockung brachte keine Entlastung
Bei der Staatsanwaltschaft türmen sich seit Jahren Pendenzenberge, was diese primär mit der letzten Revision der Strafprozessordnung entschuldigt. Personalaufstockungen und die Priorisierung durch den Regierungsrat haben bisher keine Entlastung gebracht.
Vielmehr hat die Priorisierung des Regierungsrates die Staatsanwaltschaft zu einer eigenen Interpretation des Tätigkeitsfokus veranlasst, welche beispielsweise trotz der hohen Fallzahl zu einer prioritären Behandlung der Fälle im Zuge der «Basel Nazifrei»-Demonstration geführt hat.
Die GPK stützt deshalb die von der Aufsichtskommission über die Staatsanwaltschaft in ihrem Bericht angebrachte Kritik.