Wie der Kanton Basel-Stadt berichtet, wurde Finanzfachfrau Astrid Schnidrig in den Verwaltungsrat der Basler Verkehrs-Betriebe gewählt.
Astrid Schnidrig
Astrid Schnidrig wird Verwaltungsrätin der Verkehrs-Betriebe. - Kanton Basel-Stadt

Der Regierungsrat hat die Finanzfachfrau Astrid Schnidrig in den Verwaltungsrat der Basler Verkehrs-Betriebe gewählt.

Durch ihre Tätigkeit für das Verkehrsunternehmen BLS bringt sie fundierte Finanzkenntnisse im öffentlichen Verkehr sowie Erfahrung in der strategischen Unternehmensführung mit.

Astrid Schnidrig übernimmt die Rolle von Thomas Schneider, der Anfang 2024 das Präsidium des Verwaltungsrates übernehmen wird.

Im Sommer gab die amtierende Verwaltungsratspräsidentin der Basler Verkehrs-Betriebe (BVB) Yvonne Hunkeler bekannt, dass sie ihr Amt per 31. Dezember 2023 aus gesundheitlichen Gründen auf eigenen Wunsch abgibt.

Der Regierungsrat hat daraufhin den bisherigen Vizepräsidenten Thomas Schneider für den Rest der Amtsperiode vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2025 als ihren Nachfolger gewählt.

Astrid Schnidrig darf in den Verwaltungsrat

Der damit freiwerdende Sitz im Verwaltungsrat wurde öffentlich ausgeschrieben. Der Regierungsrat hat nun die Finanzfachfrau Astrid Schnidrig in den Verwaltungsrat der BVB gewählt.

Als Chief Financial Officer der BLS AG und als Verwaltungsrätin der BLS Immobilien AG bringt sie fundierte Finanzkenntnisse im öffentlichen Verkehr sowie grosse Erfahrung in der strategischen Unternehmensführung mit.

Davor war Astrid Schnidrig 20 Jahre bei der Lonza Basel tätig und amtete dort als CFO der Chemiesparte sowie als Geschäftsführerin einer globalen Business Unit.

Der Regierungsrat wählt gemäss BVB-Organisationsgesetz (BVB-OG) fünf der insgesamt sieben Mitglieder des Verwaltungsrates der BVB.

Zudem bestimmt er die Präsidentin oder den Präsidenten des Gremiums. Die neue Zusammensetzung des BVB-Verwaltungsrates berücksichtigt die Vorgaben gemäss BVB-OG, wonach mehr als die Hälfte der vom Regierungsrat gewählten Mitglieder im Kanton Basel-Stadt wohnen müssen und jedes Geschlecht mit mindestens einem Drittel vertreten sein muss.

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