Wie die Gemeinde Aedermannsdorf informiert, müssen Hundehalter über etwaige Veränderungen wie Tod des Tieren oder Halterwechsel selbstständig informieren.
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Ein Labrador. (Symbolbild) - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Laut Gesetz über das Halten von Hunden und der dazu gehörenden Vollzugsverordnung haben alle Hundehalter für jeden im Kanton gehaltenen Hund, der am 1. April 2023 älter als drei Monate ist, eine jährliche Abgabe zu entrichten.

Diese beträgt in Aedermannsdorf unverändert 80 Franken pro Tier (inklusive 40 Franken Kantonsabgabe).

Die Hundesteuer wird mittels Rechnung eingezogen

Alle Hunde müssen in der Datenbank Amicus registriert und mit einem Microchip gekennzeichnet sein.

Die Hundehalter sind dafür verantwortlich, dass Ereignisse wie Adressänderung, Halterwechsel oder Tod des Tieres bei Amicus gemeldet werden.

Die Hundesteuer wird im April 2023 mittels Rechnung eingezogen.

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