Wie die Gemeinde Turgi informiert, werden Bewohner an öffentlichen Strassen ersucht, Bäume und Sträucher entlang von Strassen und Fusswegen zurückzuschneiden
Die Einfahrt von Gebenstorf in Turgi.
Die Einfahrt von Gebenstorf in Turgi. - Nau.ch / jpix.ch
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Mangelnde Übersicht im Bereich von Strassenverzweigungen, verdeckte Beleuchtungseinrichtungen und Signale können alle Benutzer des öffentlichen Raums gefährden.

Zusätzlich werden die Strassenunterhalts- und Reinigungsarbeiten sowie die Kehricht- und Grünabfuhr erschwert oder verunmöglicht.

Seitlich hat der Rückschnitt bis auf die Grundstücksgrenze zu erfolgen.

Ab der Hinterkante von Strassen und Wegen sind grössere Sträucher und Pflanzen auf 50 Zentimeter zurückzuschneiden.

Strassenlampen und Verkehrssignale dürfen nicht bedeckt sein

Gehweg- und Strassenabschlüsse müssen sichtbar bleiben und freigehalten werden, wobei über Strassen die Fahrbahn bis auf eine Höhe von mindestens 4,50 Meter freigehalten werden muss, während über Fusswegen und Trottoirs der Freihalteraum in der Höhe mindestens 2,50 Meter betragen muss.

Strassenlampen, Verkehrssignale, Spiegel, Strassennamensschilder und Hydranten dürfen nicht überwachsen sein.

Bei Strasseneinmündungen, Strassenkreuzungen und Ausfahrten auf Strassen müssen Sichtzonen eingehalten werden, in denen ein freier Raum zwischen einer Höhe von 80 Zentimeter und 3 Meter gewährleistet werden muss.

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