Tempo-30 Zonen auch auf Hööndlerweg und im Quartier Pilgerweg
Im Jahre 2009 wurde in den Wohnquartieren der Gemeinde Birmenstorf, soweit damals möglich, flächendeckend «Zone Tempo 30» eingeführt.

Inzwischen ist neu das Quartier Hööndlerweg (Sackgasse) entstanden. Im Weiteren wurde der Kreisel Chrüz erstellt und die Fislisbacherstrasse (Kantonsstrasse) neu über besagten Kreisel in die Badenerstrasse angeschlossen.
Das Teilstück der nunmehr «alten Fislisbacherstrasse» wurde zu einer kommunalen Erschliessungsstrasse zurückgestuft. Mit der Ausdehnung der Tempo 30-Zone auf diese beiden Quartiere, wird letztere tatsächlich flächendeckend auf alle Wohnquartiere umgesetzt und damit der behördenverbindlichen Vorgabe im kommunalem Gesamtplan Verkehr (KGV) aus dem Jahre 2017 nachgekommen.
Baurechtliches und signalisationsrechtliches Verfahren starten ab 16. November
Die Umsetzung der Zonensignalisation setzt einerseits ein baurechtliches (für den Pforteneinbau Fislisbacherstrasse und Bernerweg) und andererseits ein signalisationsrechtliches Verfahren (Verfügung abweichende Höchstgeschwindigkeit) voraus. Die beiden Verfahren starten ab 16. November 2020.
Die detaillierten Unterlagen können ab jenem Datum bei der Gemeindekanzlei eingesehen werden. Allfällige Einwendungen sind innert der 30-tägigen Auflagefrist schriftlich begründet an den Gemeinderat zu richten.