Wie die Gemeinde Wettingen mitteilt, unterbreitet der Gemeinderat nach dem negativen Volksentscheid ein überarbeitetes Budget mit gleichbleibendem Steuerfuss.
Gemeindehaus in Wettingen.
Gemeindehaus in Wettingen. - Nau.ch / jpix.ch
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Das Budget 2023 wurde an der Volksabstimmung vom 27. November 2022 mit rund 60 Prozent Nein-Stimmen abgelehnt.

Der Gemeinderat interpretiert den negativen Volksentscheid vor allem gegen die eingesetzte Steuerfusserhöhung von drei Prozent.

Trotz seriöser Finanzplanung und dem klaren Nachweis der erforderlichen zusätzlichen Steuermittel zur Sicherstellung des mittelfristigen Haushaltsgleichgewichtes scheint die politische Machbarkeit für eine Steuerfusserhöhung in der aktuellen Lage nicht gegeben.

Bei der Neuauflage des Budgets 2023 wird daher auf eine Steuerfusserhöhung verzichtet, was zu Mindereinnahmen von 1,65 Millionen Franken führt.

Erneute Steuerfusserhöhung wird vorläufig verschoben

Eine erneute Steuerfusserhöhung wird vorläufig verschoben und dem Parlament zusammen mit einer Vorfinanzierung für den geplanten Neubau des Oberstufenzentrums unterbreitet.

Seit dem Einwohnerratsentscheid zum Budget 2023 hat sich an den Budgetgrundlagen wenig verändert.

Es ist daher nicht zielführend und zeitlich nicht möglich, eine vollständige Aktualisierung des Budgets vorzunehmen.

Die Vorlage eines ausgeglichenen Budgets wäre nur mit einem deutlich spürbaren Leistungsabbau möglich.

Gemeinderat hat sich auf die grossen Schätzposten fokussiert

Dies wäre sicherlich nicht im Interesse der Stimmberechtigten und in der kurzen Zeit seit der Ablehnung nicht seriös umzusetzen.

Bei der Neuauflage des Budgets 2023 hat sich der Gemeinderat daher nicht auf Detailpositionen, sondern auf die grossen Schätzposten (Sozialhilfe, Pflegekosten und Steuern) fokussiert.

Insbesondere bei den Sozialkosten sind aufgrund des aktuellen Kenntnisstands geringere Aufwendungen zu erwarten.

Es dürfen nur gebundene Ausgaben getätigt werden

Ferner ergeben sich Einsparungen aufgrund des Umstands, dass im ersten Quartal 2023 bis zur Bewilligung des Budgets nur gebundene Ausgaben getätigt werden dürfen.

Insgesamt können damit gegenüber dem ursprünglichen Budget Einsparungen von 886'500 Franken ausgewiesen werden.

Anstelle des bisher ausgeglichenen Budgets resultiert bei der Neuauflage damit unter dem Strich ein Aufwandüberschuss von 763'500 Franken, der sich auf die Selbstfinanzierung und die Verschuldung negativ auswirkt.

Ausblick Finanzplan und Steuerfuss

Der Gemeinderat hat im Rahmen der Berichterstattung zum Budget die wesentlichen Punkte der Aufgaben- und Finanzplanung darzulegen.

Auf eine komplette Überarbeitung des Finanzplanes wird verzichtet.

Die wesentlichen Punkte beziehen sich auf die Steuerfusspolitik, den Nachweis des mittelfristigen Haushaltsgleichgewichtes sowie die Darstellung respektive Berücksichtigung der Vorfinanzierung für den geplanten Neubau des Oberstufenzentrums.

Die übrigen Prognosen und der Investitionsplan werden unverändert übernommen.

Beim Budget 2023 ergibt sich eine neue Ausgangslage

Beim Budget 2023 ergibt sich mit dem operativen Minusergebnis eine neue Ausgangslage, die entsprechend in die Finanzplanung übertragen wurde.

Im Jahr 2024 ist von praktisch identischen Planergebnissen auszugehen.

Ab 2025 ist vorgesehen, den geplanten Neubau des Oberstufenzentrums mit vorgezogenen Abschreibungen von rund 2,2 Millionen Franken pro Jahr vorzufinanzieren.

Gesamtergebnis bleibt in Planjahren 2025 und 2026 knapp positiv

Dafür sind zusätzlich fünf Steuerfussprozente erforderlich.

Das Gesamtergebnis bleibt in den Planjahren 2025 und 2026 knapp positiv, was eine zwingende Voraussetzung für die Vorfinanzierung ist.

Gemäss den aktualisierten Plan-Berechnungen kann das mittelfristige Haushaltsgleichgewicht über die ganze Planperiode mit dem knappen Gesamtergebnis nachgewiesen werden.

Weiteres Vorgehen und Zeitplan

Die Volksabstimmung über das neue Budget 2023 ist am 12. März 2023 vorgesehen.

Sollte der Einwohnerrat das Budget 2023 am 26. Januar 2023 nicht genehmigen respektive zurückweisen, so müsste das Budget 2023 direkt dem Regierungsrat zum Entscheid vorgelegt werden.

Eine Volksabstimmung wäre dann nicht mehr erforderlich.

Unerlässliche Ausgaben können beschlossen werden

Im Falle der Nichtgenehmigung des Budgets bis zum 31. Dezember vor dem Budgetjahr ist der Gemeinderat ermächtigt, die für die Verwaltungstätigkeit unerlässlichen Ausgaben zu beschliessen.

Als unerlässlich gelten gebundene Ausgaben gemäss § 84c GG sowie Ausgaben, welche den ordnungsgemässen Gang der Verwaltung sicherstellen.

Ausgaben, die ohne Schaden beziehungsweise Mehrkosten für die Gemeinde zu einem späteren Zeitpunkt getätigt werden können, gelten nicht als unerlässlich und sind deshalb zu verschieben bis das ordentliche Budget vorliegt.

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