Wie die Gemeinde Birmenstorf mitteilt, werden die Angehörigen gebeten, Grabmäler, Pflanzen und ähnliches noch bis Ende Februar 2024 abzuräumen.
Birmenstorf
Birmenstorf. - Wikimedia Commons / Badener
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Wie bereits mitgeteilt, werden aufgrund der abgelaufenen Grabruhezeit auf dem Friedhof Birmenstorf die Gräber aus den Jahren 2001 bis 2003 abgeräumt.

Die Angehörigen der in diesen Gräbern beigesetzten Verstorbenen werden gebeten, Grabmäler, Pflanzen und so weiter noch bis Ende Februar 2024 abzuräumen.

Nach Ablauf dieser Frist wird das Abräumen durch die Gemeinde erfolgen.

Sollten dann noch Grabmäler, Pflanzen und so weiter vorhanden sein, werden diese durch die Gemeinde, ohne jeglichen Entschädigungsanspruch beseitigt.

Dauer der Grabesruhe richtet sich nach Erstbestattung

Im Weiteren wird darauf hingewiesen, dass gemäss § 10 der aargauischen Bestattungsverordnung, sich die Dauer der Grabesruhe nach der Erstbestattung richtet.

Allfällige später erfolgte Urnenbeisetzungen in ein bestehendes Grab haben keinen Einfluss.

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Birmenstorf (AG)