Neuenhof

Halbiertes Gemeindeammann-Pensum erfordert neues Reglement

Gemeinde Neuenhof
Gemeinde Neuenhof

Baden,

Nach der Reduktion des Ammann-Pensums auf 40 Prozent muss das Entschädigungsreglement angepasst werden. Die Gemeindeversammlung entscheidet am 22. Juni 2026.

Gemeindehaus Neuenhof
Das Gemeindehaus in Neuenhof AG. - Nau.ch

Bisher definierte das Entschädigungsreglement für Behörden und Kommissionen, dass die Funktion des Gemeindeammanns mit einem 80-Prozent-Pensum zu besetzen ist, berichtet die Gemeinde Neuenhof.

Im Rahmen der Gesamterneuerungswahlen 2026 bis 2029 hat sich aber gezeigt, dass im ersten und zweiten Wahlgang aufgrund dieser Vorgabe keine Person für die Funktion des Gemeindeammanns gewählt werden konnte.

In der weiteren Beratung hat sich eine Lösung ergeben, wenn der Gemeindeammann nebst der ordentlichen Ressortentschädigung als Gemeinderat mit einem Pensum von neu 40 Prozent wirken kann. Dies wurde entsprechend öffentlich kommuniziert und mit einer neu angesetzten Volkswahl vom 9. März 2026 entsprechend umgesetzt.

Als Folge davon ist somit das bestehende Entschädigungsreglement für Behörden und Kommissionen anzupassen. Es wird der Einwohnergemeindeversammlung vom 22. Juni 2026 zur Genehmigung unterbreitet.

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