Wie die Gemeinde Neuenhof berichtet, müssen die Hundebesitzer allfällige Änderungen bis 30. April 2024 melden. Die jährliche Hundetaxe beträgt 120 Franken.
Gemeinde Neuenhof
Gemeinde Neuenhof. - Nau.ch
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Für das Halten eines mehr als drei Monate alten Hundes ist jährlich eine Hundetaxe zu entrichten. Die Gebühr beträgt 120 Franken.

Die Hundetaxe wird im Mai 2024 durch das Gemeindebüro Neuenhof in Rechnung gestellt.

Um unnötige Rechnungen zu vermeiden, werden die Hundehaltenden gebeten, allfällige Änderungen das heisst Neuanschaffungen, Tod des Hundes oder Halterwechsel dem Gemeindebüro Neuenhof bis spätestens 30. April 2024 zu melden.

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