Turgi verweist Verkehrsteilnehmer auf das Tragen eines Velohelms
Um schwere Verletzungen vorzubeugen, bittet die Gemeinde Turgi Velofahrerinnen und Velofahrer, einen Helm zu tragen.

In der Schweiz erleiden jedes Jahr über 2'500 Velofahrer/innen leichte und ungefähr 830 schwere Verletzungen. Der Helm schützt den Kopf vor schweren Verletzungen, die lebenslange Folgeschäden nach sich ziehen können.
Kinder sollten beim Velofahren von Beginn an das Tragen eines Helms gewöhnt werden. Auch Kinder, die in Velositzen oder -anhängern mitfahren, sollten durch einen geeigneten und gutsitzenden Helm geschützt werden.
Helm soll Norm EN 1078 entsprechen
Vergewissern sie sich vor dem Kauf eines Helms, dass er der Norm EN 1078 entspricht und probieren sie ihn an. Achten sie vor allem darauf, dass der Helm gut zum Kopf passt. Für einen idealen Schutz sollte der Helm weder zu eng noch zu locker sitzen. Der Zwischenraum zwischen dem Kinn und dem Kinnriemen darf nicht grösser als eine Fingerbreite sein.
In der Schweiz ist das Helmtragen beim Benutzen schneller E-Bikes (Tretunterstützung bis 45 km/h) obligatorisch. Es wird jedoch empfohlen, beim Velofahren immer einen Helm zu tragen und zwar unabhängig davon, ob es sich um ein klassisches Velo oder um ein E-Bike handelt.