Birmenstorf AG erinnert an das Zurückschneiden der Äste
Wie die Gemeinde Birmenstorf AG mitteilt, werden die Einwohner aufgefordert, ihre Bepflanzung am Strassenrand bis Ende September 2022 zurückzuschneiden.

Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Verkehrswegen werden gebeten, Bäume, Sträucher, Hecken und Einfriedungen bei ihrem Freiheitsdrang jeweils einen seitlichen Rückschnitt bis auf die Grundstücksgrenze vorzunehmen.
Über den Strassen ist der Fahrraum bis auf eine Höhe von 4,5 Meter freizuhalten und über Fusswegen und Trottoirs auf eine Höhe von mindestens 2,5 Meter.
Bei Pflanzungen und Grünhecken an Einmündungen und Strassenverzweigungen (Sichtzonen) muss die freie Durchsicht in der Höhe zwischen 0,6 Meter und 3 Meter gewahrt bleiben. Einzelne die Sicht hemmende Bäume, Stangen und Masten sind innerhalb der Sichtzone zugelassen.
Die Wirkung von Strassenbeleuchtungen darf nicht beeinträchtigt werden. Wo aktuell nicht gegeben, sind diese Vorgaben bis Ende September 2022 zu erfüllen.










