Wie die Gemeinde Fislisbach mitteilt, müssen bis 31. Dezember 2024 alle Ölheizungen und teilweise Gasheizungen östlich der Badenerstrasse gemessen werden.
Die Einfahrt von Fislisbach in Rütihof.
Die Einfahrt von Fislisbach in Rütihof. - Nau.ch / jpix.ch
Ad

Gemäss Luftreinhalteverordnung (LRV) sind die Gemeinden verpflichtet, alle zwei Jahre (seit 2019 Gasheizungen alle vier Jahre) amtliche Kontrollen an den Feuerungsanlagen durchzuführen.

Nach kantonaler Vorgabe gilt das Kalenderjahr als Messperiode.

Vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2024 müssen alle Ölheizungen und teilweise Gasheizungen östlich der Badenerstrasse gemessen werden.

Für die Ausführung kann zwischen zwei Varianten gewählt werden.

Messung durch amtlichen Feuerungskontrolleur

Bei Variante eins erfolgt die Messung durch den amtlichen Feuerungskontrolleur Schnyder Kaminfeger GmbH, Reusshaldeweg in Stetten.

Die Kosten für die Kontrolle durch den amtlichen Feuerungskontrolleur erfolgen je nach Art der Messung.

Für eine einstufige Messung der Öl- oder Gasheizung betragen die Kosten ohne Mehrwertsteuer 85,50 Franken.

Für eine zweistufige Messung der Öl- oder Gasheizung sind es 97,10 Franken ohne Mehrwertsteuer. Es wird ein Barzahlungsrabatt von zehn Franken gewährt.

Messung durch das Servicegewerbe

Bei Variante zwei erfolgt die Messung durch das Servicegewerbe.

Voraussetzung ist, der beauftragte Servicemonteur muss in der kantonalen Zulassungsliste für berechtigte Feuerungskontrolleure aufgeführt sein.

Erledigte Kontrollrapporte sind innert 20 Tagen mit einer Vignette versehen an den amtlichen Feuerungskontrolleur, Schnyder Kaminfeger GmbH, Reusshaldeweg in Stetten, zuzustellen.

Die Frist bis 31. Dezember 2024 zur Durchführung der Feuerungskontrolle beziehungsweise Zustellung des Kontrollrapportes ist in jedem Fall einzuhalten, andernfalls wird der amtliche Feuerungskontrolleur Nachmessungen durchführen.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

MehrwertsteuerVignetteFrankenFislisbach