Abrechnungen zulasten Jahresrechnung 2020
Ein verrücktes Jahr neigt sich in grossen Schritten dem Ende zu und die Vorarbeiten für den Jahresabschluss 2020 laufen bereits.

Ein verrücktes Jahr neigt sich in grossen Schritten dem Ende zu und die Vorarbeiten für den Jahresabschluss 2020 laufen bereits. Deshalb erfolgt hiermit der Aufruf an alle Lieferanten und Dienstleister, aber auch an Mitarbeitende in Nebenämtern, Kommissionsmitglieder usw., ihre Abrechnungen so bald wie möglich einzureichen. Insbesondere sind
- Abrechnungen über Spesen und Sitzungsgelder bis Donnerstag, 3. Dezember 2020, 12.00 Uhr bei der Abteilung Finanzen abzuliefern. Später stattfindende Sitzungen können im Folgejahr in die Liste aufgenommen und ausbezahlt werden.
- Lieferanten- und Leistungsabrechnungen, welche noch zulasten des Jahres 2020 bezahlt werden sollen, bis spätestens Donnerstag, 14. Januar 2021, auf der Abteilung Finanzen abzuliefern.
Vielen Dank für das Einhalten dieser Fristen. Sie ermöglichen der Abteilung Finanzen damit einen termin- und periodengerechten Jahresabschluss zu erstellen.