Zurzach: Provisorische Kantons- und Gemeindesteuern 2023
Wie die Gemeinde Zurzach mitteilt, müssen Einwohner für die Bezahlung der Steuern nur die QR-Einzahlungsscheine nutzen, die der Steuerrechnung beigefügt sind.

Weitere Einzahlungsscheine können telefonisch bei der Abteilung Finanzen in Zurzach bestellt werden.
Falls Einwohner kein E-Banking nutzen, werden sie gebeten, den Auftrag mit den Angaben auf den mitgelieferten Einzahlungsscheinen für das Jahr 2023 anzugeben.
Wenn Einwohner mit der Höhe der provisorischen Rechnung nicht einverstanden sind oder sich ihre finanzielle Situation im aktuellen Jahr stark verändert hat, können sie sich direkt an Abteilung Steuern der Gemeinde wenden.
Zahlungsfrist der provisorischen Rechnung 2023
Die provisorischen Steuern 2023 sind bis spätestens am 31. Oktober 2023 zu bezahlen.
Auf Zahlungen der Steuern 2023, welche vor diesem Zeitpunkt erfolgen, erhalten Einwohner 0,3 Prozent Vergütungszins.
Für Ausstände wird ab dem 1. November 2023 ein Verzugszins von fünf Prozent fällig, welcher jedoch erst bei definitiver Veranlagung in Rechnung gestellt wird.
Sollten Einwohner bereits jetzt wissen, dass sie den Zahlungstermin nicht einhalten oder den Betrag nicht auf einmal zahlen können, müssen sie sich so bald wie möglich melden, um Ratenzahlungen zu vereinbaren.