Trinkwasserqualität
Das Siglistorfer Trinkwasser wurde im kantonalen Labor auf Rückstände von Chlorothalonil und dessen Abbauprodukte untersucht.

Im Zuge der regelmässig in den Grundwasserpumpwerken Rütihof, Butal, Lori und Steigbrunnen entnommenen Proben wurde auch das Siglistorfer Trinkwasser im kantonalen Labor auf Rückstände von Chlorothalonil und dessen Abbauprodukte untersucht. Bei den Hauptquellen des Siglistorfer Trinkwassers (Rütihof und Butal) wurde ein einwandfreier Befund festgestellt. Bei den Quellen Lori und Steigbrunnen ergab die Probe, dass der zulässige Höchstwert sowohl bei der Chlorothalonilsulfonsäure R417 888 als auch bei den Abbauprodukten, Chlorothalonil-Metabolit R471 811 und SYN 507 900, überschritten wurde.
Das Trinkwasser aus den bemängelten Quellen ergab jedoch bei einer erneuten Messung an der Bachstrasse in Siglistorf wieder einen einwandfreien Befund ohne überhöhte Chlorothalonil Rückstände. Das kantonale Amt für Verbraucherschutz teilt Folgendes mit: Der Höchstwert für Chlorothalonil-Abbauprodukte im Trinkwasser ist vorsorglich festgelegt. Er gilt aufgrund der Eigenschaften der Muttersubstanz (Chlorothalonil).
Er beruht hingegen nicht auf einer substanzspezifischen Bewertung der verschiedenen Abbauprodukte. Eine Höchstwertüberschreitung bedeutet deshalb nicht, dass eine unmittelbare Gesundheitsgefährdung besteht.
Das Wasser kann auch im Fall einer Höchstwertüberschreitung weiterhin uneingeschränkt als Trinkwasser verwendet werden. Es sind aber Massnahmen erforderlich, damit längerfristig wieder alle Anforderungen an das Trinkwasser eingehalten sind.
Die wichtigste übergeordnete Massnahme stellt das Verbot von chlorothalonilhaltigen Pflanzenschutzprodukten dar. Dieses gilt seit dem 1. Januar 2020 schweizweit.