Wie die Gemeinde Leuggern berichtet, wurden den Steuerpflichtigen kürzlich die Verfallsanzeigen zugestellt und sind bis am 31. Oktober 2021 zu bezahlen.
Zwei Hände vor einer Steuererklärung.
Einer Person füllt eine Steuererklärung in der Schweiz aus. - Keystone
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Den Steuerpflichtigen wurden kürzlich die Verfallanzeigen zugestellt. Diese Verfallanzeige dient zur eigenen Information und ist keine Mahnung. Mit dieser wird angezeigt, was bereits bezahlt und was gutgeschrieben wurde. Die Steuern sind bis am 31. Oktober 2021 zu bezahlen.

Für Ausstände ab 1. November 2021 wird ein Verzugszins von 5.1 Prozent in Rechnung gestellt und es können rechtliche Inkassomassnahmen eingeleitet werden.

Ein zu hoher provisorischer Rechnungsbetrag

Wenn der provisorische Rechnungsbetrag zu hoch oder zu tief ist, wendet man sich an das Gemeindesteueramt Leuggern, damit die provisorische Rechnung entsprechend dem eigenen Einkommen angepasst werden kann. Der Fälligkeitstermin vom 31. Oktober 2021 bleibt unverändert.

Vollständige Bezahlung des provisorischen Betrags

Wenn der Betrag bezahlt wurde, erhalten die Betroffenen voraussichtlich im Laufe des Jahres 2022 nach Abgabe der Steuererklärung 2021 die Veranlagung 2021 mit der definitiven Steuerrechnung. Daraus wird ersichtlich sein, ob man für Kantons- und Gemeindesteuern eine Nachzahlung leisten muss oder eine Rückerstattung erhält.

Daneben folgt noch die Rechnung für die Direkte Bundessteuer. Zu viel in Rechnung gestellte und bezahlte Steuern werden mit einem Vergütungszins von einem Prozent zurückbezahlt.

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