Koblenz erinnert an die provisorischen Kantons- und Gemeindesteuern
Wie die Gemeinde Koblenz berichtet, sind die provisorischen Kantons- und Gemeindesteuern am 31. Oktober 2022 fällig.

Zur Erinnerung an die am 31. Oktober 2022 fälligen Steuern werden im September Verfallsanzeigen verschickt.
Eine fristgerechte Bezahlung lohnt sich, denn ab dem 1. November 2022 wird auf dem offenen Betrag ein Verzugszins von 5,1 Prozent erhoben.
Nicht fristgerecht beglichene Steuern werden im November 2022 mit einer Gebühr von 35 Franken das erste Mal gemahnt.
Besteht im Januar 2023 noch ein Ausstand, kann die Forderung ohne weitere Vorankündigung betrieben werden.
Ratenzahlung nach Rücksprache möglich
Ist eine vollständige Bezahlung der offenen Steuern bis Ende Oktober 2022 nicht möglich, bittet die Gemeinde, sich an die Abteilung Finanzen zu wenden, um eine Ratenzahlung oder Stundung zu vereinbaren.
Die Abteilung Steuern soll telefonisch oder per E-Mail kontaktiert werden, wenn sich die finanzielle Situation im aktuellen Jahr stark verändert hat.
Die Kontaktinfos befinden sich auf der Webseite der Gemeinde.
So können hohe Rückzahlungen, wie auch hohe Nachrechnungen vermieden werden.
Überzahlung wird berücksichtigt
Zu viel bezahlte Steuern werden mit der definitiven Veranlagung mit Vergütungszins zurückbezahlt oder an eine andere Steuerforderung angerechnet.
Der Vergütungszins für Vorauszahlungen und Überzahlungen beträgt 0,1 Prozent auf dem definitiven Steuerbetrag.
Für die Bezahlung der Steuern muss immer die Einzahlungsscheine des entsprechenden Jahres verwendet werden.