Für Ruhe und Sicherheit: Gemeinde erlässt Feuerwerksverbot

Gemeinde Siglistorf
Gemeinde Siglistorf

Zurzibiet,

Die Gemeinde Siglistorf verbietet pyrotechnisches Feuerwerk ganzjährig auch an Nationalfeiertag, Silvester und Neujahr. Stille Feuerwerke bleiben erlaubt.

Siglistorf. (Symbolbild) - siglistorf.ch

Wie die Gemeinde Siglistorf informiert, gilt ein Feuerwerksverbot auf dem gesamten Gemeindegebiet. Dies wurde vom Behördenausschuss der Regionalpolizei Zurzibiet am 16. Mai 2025 bestätigt und wird im Zurzibieter Polizeireglement verankert und ist auf der Gemeindewebseite abrufbar. Zugelassen ist einzig stilles Feuerwerk.

Das Verbot gilt ab sofort und bedeutet, dass dieses auch an den Tagen 1. August, 31. Dezember Silvester und 1. Januar Neujahr in der ganzen Gemeinde Siglistorf gilt. Bei Zuwiderhandlung droht eine Busse von 200 Franken. Die Regionalpolizei wird verstärkt Kontrollen durchführen.

Schutz von Umwelt, Tieren und Anwohnern

Untersagt ist jegliches Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen (Feuerwerkskörper, Raketen, Böller und weitere) sowie die Verwendung von Knallkörpern. Von diesem Feuerwerksverbot ausgenommen bleibt stilles Feuerwerk (zum Beispiel Vulkane, Fackeln, Tischfeuerwerke, bengalische Feuer, et cetera), soweit keine speziellen Lärmeffekte produziert werden.

Mit dieser Massnahme möchte der Gemeinderat einen Beitrag zur Reduktion von Lärm, Umweltbelastung und Gefahren für Mensch und Tier leisten.

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