Full-Reuenthal weist auf die Entsorgung von Pferdemist hin
Wie die Gemeinde Full-Reuenthal berichtet, sind Reiter und Halter von Pferden verpflichtet, den Pferdemist einzusammeln und vorschriftsgemäss zu entsorgen.

Aufgrund von Reklamationen weist die Gemeinde darauf hin, dass es im Zurzibiet verboten ist, Pferdemist auf öffentlichen Strassen und Plätzen im Wohngebiet liegenzulassen. Reiter und Halter von Pferden sind verpflichtet, den anfallenden Pferdemist einzusammeln und vorschriftsgemäss zu entsorgen.
Im Unterlassungsfall haben Fehlbare für die Kosten der Wegräumung durch die Gemeinde oder Dritte vollständig aufzukommen und können zudem gebüsst werden.