Wie die Gemeinde Fisibach informiert, wurde eine Schutz- und Überwachungszone um den betroffenen Betrieb eingerichtet und Massnahmen umgesetzt.
Das Gemeindehaus in Fisibach.
Das Gemeindehaus in Fisibach. - Nau.ch / Simone Imhof
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In einer Hobby-Geflügelhaltung im Zürcher Unterland erkrankten Hühner an einer hochansteckenden Variante der Vogelgrippe (aviäre Influenza Subtyp H5N1).

Zur Verhinderung der Ausbreitung der Seuche haben die Kantone Aargau, Schaffhausen und Zürich zusammen mit dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV eine Schutz- und Überwachungszone um den betroffenen Betrieb eingerichtet und Massnahmen umgesetzt.

Das Virus ist nach heutigen Erkenntnissen nicht auf den Menschen übertragbar. In den Gemeinden bis zehn Kilometer rund um den Seuchenbetrieb gelten ab Samstag, 27. November 2021, hohe Sicherheitsbestimmungen. Die Überwachungszone umfasst im Aargau die Gemeinden Kaiserstuhl, Rümikon und Fisibach.

Strenge Schutz- und Hygienemassnahmen einhalten

Geflügelhalter in der Überwachungszone müssen strenge Schutz- und Hygienemassnahmen einhalten: Geflügel darf nur in geschlossenen Ställen oder anderen geschlossenen und überdachten Haltungssystemen gehalten werden. Geflügel darf nur unter strengen Auflagen und mit einer Bewilligung der Kantonstierärztin transportiert werden.

Geflügelprodukte (inklusive Eier) dürfen nur mit einer Bewilligung der Kantonstierärztin aus der Zone herausgebracht werden. Geflügelmärkte und -ausstellungen sind verboten.

Amtliche Tierärzte vom Veterinärdienst überprüfen in den Beständen der Überwachungszone den Seuchenstatus des Geflügels. Die Zone bleibt für mindestens drei Wochen bestehen.

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