Endingen sucht ein neues Mitglied für die Finanzkommission
Wie die Gemeinde Endingen informiert, wurde die Ersatzwahl für den Rest der laufenden Amtsperiode 2022/2025 auf den 22. Oktober 2023 festgelegt.

Wahlvorschläge sind gemäss Paragraf 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und Paragraf 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von zehn Stimmberechtigten der Gemeinde Endingen zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei Endingen bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, das heisst bis Freitag, 8. September 2023, 12 Uhr einzureichen.
Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei oder auf der Webseite der Gemeinde Endingen bezogen werden.
Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (Paragraf 30 Absatz 1 GPR).
Werden für diese Finanzkommissionsersatzwahl nicht mehr Kandidaten vorgeschlagen als zu wählen sind, wird mit der Publikation des Namens eine Nachmeldefrist von fünf Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können und gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, wird die vorgeschlagene Person vom Wahlbüro als in stiller Wahl als gewählt erklärt (Paragraf 30a GPR).










