Wie die Gemeinde Koblenz informiert, hat der Gemeinderat die Förderverordnung und die Massnahmenverordnung rückwirkend per 1. August 2023 inkraft gesetzt.
Die Gemeindeverwaltung von Koblenz.
Die Gemeindeverwaltung von Koblenz. - Nau.ch / Simone Imhof
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An der Gemeindeversammlung vom 15. Juni 2023 wurden das neue Energieleitbild sowie das Förderreglement genehmigt.

Die Beschlüsse der Gemeindeversammlung sind inzwischen in Rechtskraft erwachsen.

Somit hat der Gemeinderat die Förderverordnung und die Massnahmenverordnung verabschiedet und rückwirkend per 1. August 2023 in Kraft gesetzt.

Weitere Informationen erhält man auf der Webseite der Gemeinde Koblenz.

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