In Fisibach müssen die überhängenden Pflanzungen aus Gründen der Verkehrssicherheit bis spätestens Ende Oktober 2021 zurückgeschnitten werden.
Sträuche und Bäume zurückschneiden.
Sträuche und Bäume zurückschneiden. - depositphotos
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Wie die Gemeinde Fisibach berichtet, sind alle Anwohner von Strassen gebeten, überhängende Äste auf die Höhe von mindestens 4.50 Meter über Strassen und 2.50 Meter über Gehwegen zurückzuschneiden. Aus Gründen der Verkehrssicherheit muss bei Pflanzungen, Grünhecken usw. an Einmündungen und Strassenabzweigungen die freie Durchsicht in der Höhe zwischen 0.8 Meter bis drei Meter gewährt bleiben.

Einzelne, die Sicht nicht hemmende Bäume, Stangen und Masten sind innerhalb der Sichtzonen mit einem Abstand von mindestens zwei Meter ab Fahrbahnrand zugelassen. Das Zurückschneiden hat bis spätestens Ende Oktober 2021 zu erfolgen.

Andernfalls schneidet die Gemeinde auf Kosten der Eigentümer die Pflanzen zurück

Nach diesem Zeitpunkt ist das Gemeindewerk berechtigt, ins Strassen- und Gehweggebiet hineinwachsende Hecken und Sträucher sowie überhängende Äste ohne weitere Anzeige auf Kosten des Grundeigentümers zurückzuschneiden. Für allfällige Schäden beim Beschneiden an stark überhängenden Pflanzen und Bäumen kann das Gemeindewerk nicht haftbar gemacht werden.

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