Böttstein informiert zur Liberalisierung des Kaminfegerwesens
Wie die Gemeinde Böttstein informiert, gelten ab Anfang 2022 das neue Brandschutzgesetz wie auch die neue Brandschutzverordnung des Kantons Aargau.

Ab 1. Januar 2022 treten sowohl das neue Brandschutzgesetz wie auch die neue Brandschutzverordnung des Kantons Aargau in Kraft. Daraus ergibt sich für Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer im Bereich des Kaminfegerwesens eine nachhaltige Liberalisierung. Die Gemeinde Böttstein möchte über die Änderung hiermit orientieren:
Neu entscheidet nicht mehr die Gemeinde, wer die wärmetechnischen Anlagen prüft, reinigt und kontrolliert, sondern die Eigentümerschaft kann ihren Kaminfeger/Kontrolleur selber wählen. Mehr Freiheit bedeutet umgekehrt jedoch auch mehr Verantwortung. Der Unterhalt von Feuerungsanlagen liegt ab 1. Januar 2022 in der Eigenverantwortung der Eigentümerinnen und Eigentümer. Die Aufgabe kann an eine Nutzerschaft oder Verwaltung delegiert werden. Die Eigentümerinnen und Eigentümer sind verpflichtet, ihre Anlagen in zweckmässigen Zeitabständen durch eine bei der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV) registrierte Fachperson sicherheitstechnisch warten zu lassen.
Wartungsarbeiten
Die sicherheitstechnische Wartung beinhaltet die Kontrolle und wenn nötig die Reinigung der Feuerungs- und Abgasanlagen. Wartungsarbeiten durch Servicefachfirmen ersetzen nicht die regelmässige Kontrolle durch den Aargauer Kaminfeger. Details können dem Merkblatt der AGV entnommen werden.
Bei Baugesuchsverfahren ist weiterhin Herr Andreas Leutwyler, Ehrendingen, der Brandschutzexperte, der die Expertenprüfung (Brandschutzgesuche) vornimmt. Wenn also im Rahmen von Baugesuchserarbeitungen Fragen auftreten, ist eine Kontaktnahme zwecks rechtzeitiger Klärung sinnvoll. Die Adresse und Kontaktdaten finden sich auf der Liste der akkreditierten Kaminfeger.