Strassenanstösser in Baar müssen ihre Bepflanzung pflegen
Wie die Gemeinde Baar mitteilt, werden die Strassenanstösser aufgefordert, ihre Hecken und Bäume auf die vorgeschriebene Entfernung zurückzuschneiden.

Sehen und gesehen werden ist für die Verkehrssicherheit unerlässlich. Durch gute Sichtverhältnisse wird die Verkehrssicherheit erhöht und Schulwege können sicherer gemacht werden.
Die Gemeinde möchte die Anstösser von Strassen sowie von Fuss- und Radwegen auf die gemeindlichen und kantonalen Bestimmungen in Bezug auf das Auflichten und Zurückschneiden von Bäumen, Sträuchern und Grünhecken aufmerksam machen.
Überhängende Äste über dem Strassengebiet müssen bis auf die Höhe von 4,50 Meter, gemessen ab Fahrbahn, zurückgeschnitten werden.
Sie dürfen Beleuchtungsanlagen, Verkehrszeichen und dergleichen nicht beeinträchtigen oder verdecken.
Sträucher und Grünhecken müssen zurückgeschnitten werden
Über Trottoirs und separat geführten Radwegen muss die lichte Höhe mindestens drei Meter betragen.
Sträucher und Grünhecken müssen auf die Grenzlinie der Strasse oder des Weges zurückgeschnitten werden.
Besonders im Bereich von Einmündungen/Kreuzungen müssen die Sträucher und Grünhecken so zurückgeschnitten werden, dass die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt wird und die Sichtverhältnisse jederzeit gewährleistet sind.
Die Gemeinde Barr erwartet, dass die noch ausstehenden Arbeiten baldmöglichst vorgenommen werden.