Die Gemeinde Steinhausen hat ein neues Energieleitbild
Wie die Gemeinde Steinhausen berichtet, hat der Gemeinderat eine komplett überarbeitete Version des Leitbildes verabschiedet.

Klimafragen erhalten in Zukunft ein grösseres Gewicht. Seit dem Jahr 2004 war das Energieleitbild unverändert. Nun hat der Gemeinderat eine komplett überarbeitete Version des Leitbildes verabschiedet.
Die Strategie, wie die Gemeinde ihre Energiepolitik und ihre Energieförderung betreiben will, wurde in den vergangenen Monaten vollständig revidiert. Es wurde einerseits entschlackt und andererseits erweitert. Ersteres gilt für die Reduktion der Themen im Bereich Energie auf die beiden Themenfelder Gebäude und Mobilität, während das Themenfeld Klimawandel hinzugefügt worden ist.
Ziele bis 2050
Im Energieleitbild legt die Gemeinde fest, in welcher Form sie die energiepolitischen Ziele erreichen will. Diese lauten: ein Energiebedarf von maximal 2000 Watt pro Person, Energie und Mobilität ohne Treibhausgase und die Deckung des Energiebedarfs zu 100 Prozent aus erneuerbaren Quellen. Bis 2050 soll es so weit sein.
Gebäude, Mobilität und Klimawandel
Einen hohen Energiestandard, einen effizienten Ressourceneinsatz und erneuerbare Energiequellen setzt sich die Gemeinde Steinhausen im Themenfeld Gebäude zum Ziel. Zudem legt sie fest, dass Private sensibilisiert und unterstützt werden sollen, selbst aktiv zu werden und in erneuerbare Energiequellen zu investieren. Im Themenfeld Mobilität verpflichtet sich die Gemeinde, die Wege kurz zu halten, den Langsam- und den öffentlichen Verkehr zu fördern und bei motorisierten Fahrzeugen auf energieeffiziente und CO2-arme Antriebe zu setzen.
Eine Reduktion der Hitzebelastung und eine Strategie im Umgang mit Trockenheit und Starkniederschlägen sind die Ziele im neuen Themenfeld Klimawandel. Versiegelte Flächen sollten reduziert werden, geeignete bauliche Massnahmen tragen zur Hitzeminderung bei. Der sparsame Umgang mit Wasser und die Regenwassernutzung sollen gefördert werden.
Nun werden die Energieförderrichtlinien überarbeitet
In einem nächsten Schritt sollen nun bis im Sommer 2022 die Förderrichtlinien überarbeitet werden, wo neben Fördermassnahmen im Energiebereich auch Massnahmen aus dem Bereich Klima und dem Landschaftsentwicklungskonzept (LEK) integriert werden sollen.