Wie die Gemeinde Neuheim informiert, wird per 1. Januar 2024 ein neues Lohnsystem für das Gemeindepersonal eingeführt.
Gemeindehaus Neuheim.
Gemeindehaus Neuheim. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Der Gemeinderat hat in einem wegweisenden Entscheid beschlossen, die Vorkehrungen zur Ausserkraftsetzung des bestehenden Anstellungs- und Entschädigungsreglementes der Gemeinde Neuheim zu treffen.

Gleichzeitig hat er für die Ausarbeitung der neuen Anstellungsbedingungen das Projekt «Work Future» gestartet.

Um die Attraktivität des Kantons Zug als Arbeitgeber zu erhalten, hat der Kanton Zug die Anstellungsbedingungen des Verwaltungspersonals und der Lehrpersonen optimiert.

Ein neues Lohnsystem wird eingeführt

Per 1. Januar 2024 werden ein neues Lohnsystem eingeführt, die Treue- und Erfahrungszulage (TREZ) abgelöst und eine moderate Erhöhung des Ferienanspruchs umgesetzt.

Die Einwohnergemeinden sind aufgrund der geänderten Anstellungsbedingungen bei den gemeindlichen Lehrpersonen ebenfalls betroffen.

Die Überarbeitungen und Anpassungen der kommunalen Personalreglemente und -verordnungen laufen eigenständig.

Aus diesem Grund will der Gemeinderat die Rechtsgrundlagen betreffend den öffentlich-rechtlichen Anstellungsverhältnissen überarbeiten und das über zwanzigjährige Anstellungs- und Entschädigungsreglement der Gemeinde Neuheim auf einen zeitgemässen Stand bringen.

Vorbereitung zur Aufhebung des aktuellen Reglements

Dazu hat er entschieden, die Vorbereitung zur Aufhebung des aktuellen Reglements anzugehen und damit ab dem 1. Januar 2024 das kantonale Personalgesetz zu übernehmen.

Die Vollziehungsverordnung zum Anstellungs- und Entschädigungsreglement wird in zwei neue Verordnungen überführt.

Der Gemeinderat wird der Einwohnergemeindeversammlung vom 12. Dezember 2023 das entsprechende Traktandum präsentieren.

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