Wie die Gemeinde Baar berichtet, gilt ab dem 2. Dezember 2021 wegen stark steigender Corona-Fallzahlen in öffentlichen Innenräumen die Maskenpflicht.
Gemeindeverwaltung Baar.
Gemeindeverwaltung Baar. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Der Kanton Zug reagiert auf die stark steigenden Corona-Fallzahlen und dehnt die Maskenpflicht auf alle öffentlich zugänglichen Innenräume aus. Die täglichen Fallzahlen im Kanton Zug erreichen Rekordwerte, das Spital ist stark ausgelastet.

Der Regierungsrat des Kantons Zug hat deshalb Massnahmen ergriffen und dehnt per Donnerstag, 2. Dezember 2021, die Maskenpflicht auf alle öffentlich zugänglichen Innenräume aus. Diese gilt damit auch für all jene Räumlichkeiten und Einrichtungen, in welchen bis anhin aufgrund der Zertifikatspflicht darauf verzichtet werden konnte.

Das bedeutet, dass ab Donnerstag, 2. Dezember 2021, namentlich in der Bibliothek, in der Ludothek, im Hallenbad Lättich (Eingangsbereich und Garderoben) sowie an allen Veranstaltungen in der Rathus-Schüür zusätzlich zur Zertifikatspflicht eine Maskenpflicht für alle Personen ab 12 Jahren besteht.

Maskenpflicht ab der Primarstufe

Die Maskenpflicht gilt auch in Museen, im Theater, in Kinos, in Fitnesscentern, an Sportanlässen (in Innenräumen) oder in Restaurants, Bars und Clubs. In Gastronomiebetrieben darf die Maske am Tisch abgelegt werden. Für das Personal der Gastronomiebetriebe gilt die Maskenpflicht ohne Einschränkung.

Ebenfalls wird die Maskenpflicht für Schüler sowie für die Lehrpersonen in allen Schulklassen ab der Primarstufe eingeführt. Am Pult sitzend dürfen die Schüler die Masken abnehmen.

Die Reihentests werden weitergeführt. Die Maskenpflicht gilt auch für Besuchende in den Pflegeheimen und Spitälern.

Bis am 20. Februar 2022 in Kraft

Die vom Regierungsrat beschlossenen Massnahmen sind bis am 20. Februar 2022 (Ende der Sportferien) in Kraft. Der Bundesrat hat am Dienstag, 30. November 2021, ebenfalls zusätzliche Massnahmen diskutiert und diese in die Vernehmlassung geschickt.

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