Angestellte der Zuger Kantonsspital AG erhalten mehr Ferien
Die Angestellten der Zuger Kantonsspital AG erhalten ab 2023 zwei zusätzliche Ferientage. Dies sieht der überarbeitete Gesamtarbeitsvertrag vor.

Auf die zwei zusätzlichen Ferientage haben sich das Spital und die Gewerkschaften geeinigt haben.
Pro Kalenderjahr haben die Spitalangestellten damit neu je nach Alter 27 respektive 32 Tage Ferien.
Gemäss einer gemeinsamen Mitteilung der Sozialpartner vom Donnerstag, 15. Dezember 2022, sieht der revidierte Gesamtarbeitsvertrag auch Anpassungen bei der Lohnsystematik, den Funktionszulagen, dem Familienlohnzuschlag und bei den Dienstaltersgeschenken vor.
Ein Teuerungsausgleich von 2,2 Prozent wurde auch gewährt
Die Verbesserungen würden 0,5 Prozent der Lohnsumme ausmachen, hiess es im Communiqué.
Das Zuger Kantonsspital gewährt ferner für 2023 einen Teuerungsausgleich von 2,2 Prozent.
Die Spitalangestellten werden damit gleich behandelt wie die Angestellten des Kantons.
Zudem werden 0,5 Prozent der Lohnsumme für individuelle und 0,3 Prozent für strukturelle Lohnanpassungen zur Verfügung gestellt.













